Krankenstand: Ihre Rechte und Pflichten

Arbeiter und Angestellte, die krank werden, haben das Recht, dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Welche Rechte und Pflichten mit einem Krankenstand in Österreich einhergehen, erfahren Sie hier.

Das österreichische Arbeitsrecht sagt jedem Arbeitnehmer das Recht zu, im Falle einer Krankheit dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Dies ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, welches sicherstellt, dass Arbeitnehmer während ihres Krankenstands weiterhin ihren Lohn bzw. ihr Gehalt bekommen. Dieser Anspruch besteht für die ersten sechs Wochen des Krankenstandes. Danach erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse.

Bekomme ich im Krankenstand normales Gehalt?

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einem Arbeitsunfall nicht arbeiten können, haben Sie in Österreich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Und zwar bei Krankheit grundsätzlich sechs Wochen und bei einem Arbeitsunfall acht Wochen. Voraussetzung für eine Entgeltfortzahlung ist, dass Krankheit oder Unfall nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet wurden. Der Anspruch erhöht sich auf zehn Wochen, wenn Sie seit mehr als 15 Jahren im gleichen Arbeitsverhältnis sind. Für Angestellte gilt laut Sozialministerium diese Regelung dann, „wenn der Krankenstand in einem Arbeitsjahr eingetreten ist, das nach dem 30. Juni 2018 begonnen hat.“

Nach Ablauf der oben genannten Firsten können Sie bei Ihrer Krankenkasse ein so genanntes Krankengeld beantragen. Alle Informationen zu Bemessungsgrundlage, Höhe und Dauer der Krankengeld-Zahlungen erhalten Sie hier.

Sie sind krank? Das müssen Sie jetzt tun:

Unverzügliche Krankmeldung: Geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich bekannt, dass und für wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Ein Anruf am Morgen des ersten Krankheitstages sollte dafür ausreichen. 

Vorlage einer Krankenstandsbestätigung: Ihr Arbeitgeber hat das Recht, eine ärztliche Bestätigung bzw. Krankmeldung von Ihnen zu verlangen. Je nach Unternehmen muss diese bereits ab dem ersten Krankheitstag, bei den meisten Firmen aber spätestens am dritten Tag vorgelegt werden. Sie sollten also so schnell wie möglich zu Ihrem Arzt gehen, bzw.  sich von ihm krankschreiben lassen.

Treuepflicht: Während des Krankenstands sind Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun, um ihre Genesung zu fördern und eine zügige Rückkehr zur Arbeit zu ermöglichen. Die Dauer des Krankenstandes kann je nach Erkrankung variieren, und in einigen Fällen kann eine Wiedereingliederung notwendig sein.

Wenn nicht Sie krank sind, sondern ein Familienmitglied Ihre Pflege braucht, haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Österreich übrigens das Recht auf eine Pflegefreistellung. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag Pflegefreistellung und Pflegeurlaub.

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