Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch. Das ist nicht erlaubt
Das Bewerbungsgespräch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen Job. Doch nicht alle Fragen, die Arbeitgeber stellen, sind erlaubt. Erfahren Sie hier, welche unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch es gibt und wie Sie sich verhalten können, wenn Sie dennoch mit Tabuthemen im Bewerbungsprozess konfrontiert werden.
Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch sind gesetzlich geregelt, um die Rechte der Bewerber zu schützen und Diskriminierung zu verhindern. Solche Fragen könnten Informationen preisgeben, die nicht relevant für die Bewertung der Eignung eines Bewerbers für die Position sind. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich auf die fachlichen Qualifikationen und die Erfahrung eines Bewerbers konzentrieren. Anderfalls verstoßen sie gegen die Richtlinien des Gleichberechtigungsgesetzes. Eingehende Informationen finden Sie auf der Seite des Rechtsinformationssystem des Bundes.
Diese Fragen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig
- Fragen zur Familienplanung und Kinderbetreuung. Zum Beispiel: „Planen Sie, in naher Zukunft Kinder zu bekommen?“, „Sind Sie schwanger?“ oder „Wie kümmern Sie sich um die Betreuung Ihrer Kinder?“
- Fragen zur Religion, Politik, Gewerkschaften oder Weltanschauung. Zum Beispiel: „Welcher Religion gehören Sie an?“, „Was denken Sie über Gewerkschaften?“ oder „Gehören Sie einer bestimmten politischen Partei an?“
- Fragen zur sexuellen Orientierung. Zum Beispiel: „Sind Sie hetero- oder homosexuell?“ oder „Haben Sie einen festen Partner/eine feste Partnerin?“
- Fragen zum Gesundheitszustand oder zu Krankheiten. Zum Beispiel: „Haben Sie eine chronische Krankheit?“ oder „Wie oft sind Sie krank?“
- Fragen zum Familienstand und der Partnerschaft. Zum Beispiel: „Sind Sie verheiratet?“ oder „Leben Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin zusammen?“
- Fragen zum Alter. Zum Beispiel: „Wie alt sind Sie?“ oder „Wann sind Sie geboren?“
- Fragen zu Vorstrafen und Schulden. Zum Beispiel: „Sind sie vorbestraft?“ oder „Sind Sie aktuell verschuldet?“. Noch ein wichtiger Hinweis: Unter bestimmten Umständen sind Fragen zu Vorstrafen gestattet. Nämlich dann, wenn diese relevant für den Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Stelle sind. Drohende Haftstrafen müssen dem Arbeitgeber immer mitgeteilt werden!
- Fragen zu Ihrer Herkunft. Zum Beispiel: „Wo sind Sie geboren?“ oder „Was ist Ihre Muttersprache?“
So können Sie auf nicht erlaubte Fragen reagieren
Wenn Sie mit unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch konfrontiert werden, haben Sie mehrere Optionen:
- Ehrliche, aber diskrete Antwort: Falls Sie die Frage beantworten möchten, können Sie eine allgemeine Antwort geben, die Ihre Privatsphäre wahrt. Beispiel: „Kinder sind in den nächsten zehn Jahren durchaus eine Option für mich.“
- Nachfragen oder umformulieren: Sie können die Frage umformulieren und eine Antwort geben, die auf Ihre beruflichen Qualifikationen fokussiert. Wenn es sich um eine unzulässige Frage handelt, dürfen Sie in Ihrer Antwort auch lügen! Beispiel: „Ich möchte mich im Moment voll auf die Karriere konzentrieren.“
- Höfliche oder humorvolle Ablehnung: Sie können höflich oder humorvoll darauf hinweisen, dass die gestellte Frage nicht relevant für die Position ist. Beispiel: „Meine Religion ist ein persönliches Thema, ich glaube nicht, dass dies für die Stelle relevant ist.“
- Meldung an den Arbeitgeber oder HR: Falls Sie sich unwohl fühlen oder wiederholt mit unzulässigen Fragen konfrontiert werden, ist es ratsam, dies dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu melden.
Es ist wichtig, dass Sie sich im Bewerbungsgespräch vor unzulässigen Fragen schützen. Wenn Sie mit einer unzulässigen Frage konfrontiert werden, sollten Sie ruhig und professionell reagieren. Sie können eine der oben genannten Optionen wählen oder sich für eine eigene Reaktion entscheiden.
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