Stehkalender mit Tagen, an denen Urlaub handschriftlich in Rot eingetragen wurde

Urlaub: Das steht Ihnen rechtlich zu!

Kann ich auf Urlaub gehen, wann ich will? Kann mein Urlaub verfallen? Und was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Wir haben die wichtigsten Regeln zum Thema Urlaub und Urlaubsanspruch sowie das Thema Urlaubsrecht für Sie zusammengefasst.

Sie fiebern Ihrem nächsten Urlaub schon entgegen, wissen aber noch gar nicht, ob Sie wirklich frei bekommen und warten noch immer auf Ihre Urlaubsgenehmigung? Damit Ihrer wohlverdienten Auszeit nichts im Wege steht und Ihnen Ihr Chef keinen Strich durch die Rechnung machen kann, sollten Sie als Arbeitnehmer über Ihren Urlaub und Urlaubsanspruch informiert sein. Wissen Sie, was Ihnen an Urlaub zusteht und man als Arbeitnehmer überhaupt korrekt Urlaub nimmt? Wir haben die Antworten für Sie. Wichtig zu wissen: Die Regelungen im Urlaubsgesetz können nicht umgangen werden, auch Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung können Ihren rechtlichen Urlaubsanspruch weder aufheben noch beschränken.

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich?

Jeder Arbeitnehmer, ob geringfügig, teil- oder vollzeitbeschäftigt, hat in Österreich fünf Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr. Vollzeitbeschäftigte, die von Montag bis Freitag arbeiten, haben in Österreich Anspruch auf 25 Urlaubstage im Jahr. Arbeiten Sie auch samstags, stehen Ihnen 30 Tage zu. Ab 25 Jahren Beschäftigung im selben Betrieb erhöht sich die Urlaubszeit auf 36 Tage im Jahr. Sind Sie teilzeitbeschäftigt und arbeiten Sie beispielsweise an vier Tagen jeweils acht Stunden pro Woche, ergibt das 20 Urlaubstage pro Jahr. Arbeiten Sie an fünf Tagen jeweils fünf Stunden pro Woche, sind das 25 Urlaubstage. In beiden Beispielen ergeben sich fünf Urlaubswochen pro Jahr.

Ab wann bekomme ich Urlaub?

Urlaub und Urlaubsanspruch sind unabhängig vom jeweiligen Unternehmen, in dem man arbeitet, einheitlich gesetzlich geregelt. Wenn Sie neu in einem Unternehmen sind, steht Ihnen nur ein aliquoter Teil der Urlaubstage zu. In Zahlen ausgedrückt heißt das: 2,5 Tage Urlaub nach einem Monat im Betrieb, 5 Tage nach dem zweiten Monat usw. Erst nach einem halben Jahr im neuen Betrieb bekommen Sie den vollen Urlaub. Einen aliquoten Urlaubsanspruch haben Sie auch dann, wenn Sie im Laufe des Jahrs Ihren Job kündigen bzw. gekündigt werden. Bereits verbrauchte Urlaubstage werden Ihnen vom aliquoten Urlaubsanspruch abgezogen.

Kann mir mein Chef Urlaub verwehren oder aufzwingen?

Nein, Urlaub ist immer Vereinbarungssache. Weder Sie können ohne die Zustimmung Ihres Chefs einfach auf Urlaub gehen (ein Kündigungsgrund!), noch kann er Ihren Urlaub ohne triftigen Grund verweigern. Urlaub muss immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, aus Beweisgründen am besten schriftlich. Dabei berücksichtigt werden müssen beidseitige Interessen, das heißt, die Erfordernisse des Betriebes zählen genauso wie die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers. Ihre Vorgesetzten können Sie auch nicht auf „Zwangsurlaub“ schicken. Selbst ein Betriebsurlaub ist als Vorschlag der Firma zu sehen, dem jeder betroffene Arbeitnehmer zustimmen muss. In der Praxis werden Betriebsurlaube aber häufig im Vorhinein schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart. Das ist zwar erlaubt, der Betriebsurlaub darf allerdings nicht den gesamten Jahresurlaub des Arbeitnehmers aufbrauchen.

Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?

Nein, Geld statt Urlaub gibt es nicht. Laut Urlaubsgesetz steht der Erholungszweck des Urlaubs im Vordergrund. Es gibt nur einen Fall, bei dem das Auszahlen von Urlaubstagen zulässig ist, und zwar dann, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde und noch Urlaubstage übrig sind. Das Ganze nennt sich dann „Urlaubsersatzleistung“.

Kann mein Urlaubsanspruch verfallen?

Ja, Ihr Urlaub kann verjähren, und zwar dann, wenn sich bereits drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben und Sie mit dem neuen Urlaubsjahr ein vierten dazubekommen würden. Sie haben also grundsätzlich drei Jahre Zeit Ihren offenen Urlaub zu verbrauchen. Ihr Arbeitgeber ist zwar dazu verpflichtet, Sie über die drohende Verjährung Ihres Resturlaubes zeitgerecht zu informieren, Sie sollten dennoch immer versuchen, Ihren Urlaub möglichst bis zum Ende des laufenden Urlaubsjahres abzubauen. Ist das nicht möglich und haben Sie z. B. noch mehrere unverbrauchte Urlaubstage stehen, werden diese in das folgende Jahr übertragen.

Im Urlaub krank – was tun?

Ihr Urlaub verfällt auch dann nicht, wenn Sie währenddessen länger als drei Tage krank werden. Voraussetzung ist aber, dass Sie sich bei Ihrem Hausarzt sofort bzw. spätestens nach drei Tagen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung holen und diese Ihrem Arbeitgeber vorlegen, sobald Sie wieder in der Firma sind. Sind Sie länger als drei Tage krank, dürfen Ihnen die Urlaubstage dann nicht abgezogen werden. Beachten Sie, dass sich Ihr Urlaub durch die Krankheit aber auch nicht verlängert. Das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Urlaubsende bleibt in jedem Fall gleich.

Foto: ©nmann77/ stock.adobe.com

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