KI in der Arbeit nutzen?

Die Künstliche Intelligenz ist in vielen Firmen bereits fixer Bestandteil des Teams, vor allem textbasierte Aufgaben werden gern an die neue Kollegin ausgelagert. Doch ist es überhaupt rechtlich erlaubt, KI in der Arbeit zu nutzen?

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, fällt aber in einen rechtlichen Graubereich. Bislang gibt es weder Gesetze noch Rechtsprechung zum Thema. Eine erste Orientierung bietet das Arbeitsrecht. Dieses bewertet die KI nicht anders als eine herkömmliche Software, wie sie in jedem Büro verwendet wird.

KI in der Arbeit nutzen? Arbeitgeber entscheidet

Arbeitgeber können ihren Angestellten verbieten, die KI zu verwenden. Will man sie als Arbeitnehmer dennoch nutzen, sollte man mit seinen Vorgesetzten sprechen und begründen, warum und in welchen Fällen der Einsatz sinnvoll wäre. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Das Unternehmen verlangt von seinen Arbeitnehmern, die KI zu nutzen, zum Beispiel, wenn damit Arbeitsprozesse vereinfacht werden können. Ob Verbot oder Gebot: Im Idealfall handeln die Unternehmen proaktiv und erstellen einen internen Leitfaden für ihre Mitarbeiter. Dieser sollte genau regeln, wie mit dem Thema KI umzugehen ist. Als Vorlage dienen können Arbeitgebern die KI-Leitfäden von Universitäten und Hochschulen.

Heimlich mit KI arbeiten?

Besonders häufig an ChatGPT ausgelagert wird das Verfassen von Texten – sei es Blog-Beitrag, Produktbeschreibung oder Social-Media-Content. Wenn von der KI generierte Texte genutzt werden, die falsche Informationen enthalten, kann das zu einem Problem für das Unternehmen werden – und zwangsläufig auch für den Arbeitnehmer, für den ja die persönliche Arbeitspflicht gilt. Im schlimmsten Fall führt die KI zur Entlassung, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über den Einsatz der KI angelogen hat. Für ein solches Szenario muss längst kein Schaden für das Unternehmen entstanden sein, allein die Vertrauensunwürdigkeit kann zum Jobverlust führen.

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