älteres Ehepaar sitzt mit Unterlagen und Taschenrechner auf Couch. Im Vordergrund zwei Tassen Kaffee

Pensionssplitting: Was ist das und wie kann ich profitieren?

Es ist ein leidiges Thema: Die Frau bleibt mehrere Jahre bei den Kindern, leistet den Großteil der unbezahlten Haus- und Carearbeit, und schaut dann in der Pension finanziell durch die Finger. Spätestens, wenn dann noch eine Scheidung kommt, geraten viele Frauen sprichwörtlich ans Existenzminimum. Seit dem Jahr 2005 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die Pensionsgutschrift für die Jahre der Kindererziehung zu teilen. Genannt: Pensionssplitting. Wir haben die Details.

Im Rahmen des so genannten freiwilligen Pensionssplittings können Sie die Pensionsansprüche als geschiedene oder getrenntlebende Eheleuten untereinander aufteilen. Die rechtlichen Bestimmungen hierzu sind im Familien- und im Pensionsrecht verankert. Das Arbeitsrecht greift in dieser Sache nicht. Grundsätzlich geht es darum, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, und dem Ehepartner, der mehrere Jahre die unbezahlte Sorgearbeit für Kinder und Haushalt übernommen hat, zu einem besseren Einkommen im Alter zu verhelfen. So kann der erwerbstätige Elternteil einen Anteil seiner Pensionskonto-Gutschrift an den Partner, in den meisten Fällen noch immer die Paternerin, übertragen. Dieser Elternteil wiederum bekommt eine Gutschrift auf seinem Pensionskonto.

Welche Vorteile hat Pensionssplitting?

Das freiwillige Pensionssplitting für die Jahre der Kindererziehung gibt es in Österreich seit 2005. Leider wird es von den Österreicherinnen und Österreichern zu wenig in Anspruch genommen, was sicher auch daran liegt, dass die Wenigsten überhaupt von dessen Existenz wissen.

Vorteile des Pensionssplittings sind in erster Linie die gerechtere Verteilung des Einkommens. Die während der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüche werden fair aufgeteilt. Das führt zu einer zumindest teilweisen finanziellen Absicherung des Teiles, der sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Pensionssplitting vermeidet auch Streitigkeiten vor Gericht. Durch eine einvernehmliche Regelung des Pensionsanspruchs können langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Außerdem lässt sich die Aufteilung der Pensionsansprüche individuell anpassen.

Antrag auf Pensionssplitting: Wann und wo beantragen?

Ihre Anlaufstelle für das Pensionssplitting ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Hier wird bis zum zehnten Lebensjahr des (zuletzt geborenen) Kindes ein schriftlicher, formloser Antrag eingereicht. Pensionssplitting ist nur auf gemeinsame Kinder anwendbar, sprich die Kinder sind leiblich, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder. Dann folgt eine Vereinbarung über die Übertragung. Zudem ist eine Vereinbarung über die Übertragung abzuschließen. Dafür können Sie dieses Formular verwenden.

Was ist sonst zu beachten? Eine Übertragung ist nur möglich, wenn keiner der Elternteile bereits eine eigene Pension bezieht. Die Übertragung ist unwiderruflich; sie kann also nicht mehr geändert oder aufgehoben werden. Der übertragende Elternteil kann nur endgültig festgestellte Teilgutschriften der Pflichtversicherung aus einer Erwerbstätigkeit übertragen. Der Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, profitiert von einer erhöhten Pension, während die Pension desjenigen Elternteils, der Teile seiner Teilgutschrift überträgt, entsprechend niedriger ausfällt.

Die Höhe der Übertragung von Pensionsguthaben

Sie können Gutschriften vom Geburtsjahr des Kindes bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird, übertragen. Bei mehreren Kindern können Sie Gutschriften für insgesamt höchstens 14 Kalenderjahre übertragen. Der Gutschriftenempfänger muss in den Antragsjahren wegen Kindererziehung versichert gewesen sein. Die Kindererziehung muss den überwiegenden Teil der Tätigkeit ausmachen.

Wie hoch darf die Übertragung sein?

Was die Höhe der Übertragung angeht, so können Sie als Eltern das für jedes Jahr selber festlegen. Wichtig: Pro Kalenderjahr können Sie nur maximal 50 % der Gutschrift aus der Erwerbstätigkeit übertragen lassen. Außerdem darf die Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr beim Empfänger nicht überschritten werden. Die Übertragung von Teilgutschriften ist immer nur für volle Kalenderjahre möglich. Achtung: Laut AK darf eine Übertragung der Pensionsguthaben nur dann veranlasst werden, wenn noch keiner der betreffenden Elternteile eine Pension aus eigener Versicherung bezieht.

Vor Antragsstellung Pensionskonto checken!

Nehmen Sie und Ihr Partner, bevor Sie irgendetwas anderes tun, unbedingt Einsicht in Ihr Pensionskonto. Hier ersehen Sie, wie hoch die jeweiligen Gutschriften in jenen Kalenderjahren sind, die gesplittet werden sollen. Damit tun Sie sich bei der Entscheidung über die Übertragungshöhe auf jeden Fall leichter. Was viele nämlich nicht wissen: Der Elternteil, der für die Erziehung der Kinder nicht erwerbstätig ist, bekommt Kindererziehungszeiten zugeschrieben. Diese vier ersten Jahre ab Geburt landen als Gutschriften auf dem Pensionskonto. Ihr Pensionskonto können Sie einsehen unter www.neuespensionskonto.at (per Handysignatur), über FinanzOnline oder einfach direkt bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.

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