Was ist ein All-in-Vertrag?

Ein Gehalt für sämtliche geleistete Arbeit, inklusive der angefallenen und geleisteten Mehrstunden und Überstunden. Keine Extrazahlungen, keine Abgeltungen, „all in“ eben. Schauen wir uns den– bei nicht wenigen umstrittenen – All-in-Vertrag genauer an.

Ein All-in-Vertrag ist eine spezielle Art von Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer eine feste Gesamtvergütung für seine Arbeit erhält, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oder der Anzahl der erbrachten Dienstleistungen.  All-in-Verträge unterliegen speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Details in einem All-in-Vertrag können je nach Branche, Tätigkeitsfeld und der Branche zugrundeliegendem Kollektivvertrag variieren. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Unterzeichnung bei Experten wie der AK, ob die Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar definiert sind.

In Österreich werden All-in-Verträge im Arbeitsrecht in § 6 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie in der Kollektivvertragslandschaft geregelt. Achten Sie auf folgende Dinge, bevor Sie unterschreiben!

Kollektivvertragliche Rahmenbedingungen

In Österreich sind die meisten Arbeitsbedingungen in den entsprechenden Kollektivverträgen festgelegt. Diese Vereinbarungen können Regelungen zu All-in-Verträgen enthalten, die für bestimmte Branchen oder Berufe gelten. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt und die kollektivvertraglichen Grundbestimmungen müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

Transparente Vergütung

Es muss für Sie aus dem All-in-Vertrag klar hervorgehen, wie hoch Ihr Gehalt oder Lohn für die Normalarbeitszeit ist und in welchem Ausmaß sich die Überzahlung für Überstunden bewegt. Kurz: welche Leistungen mit der festen Gesamtvergütung genau abgegolten sind. Und: Auch das im All-in-Vertrag festgelegte Gehalt kommt in Österreich natürlich 14 mal zur Auszahlung. Zur Berechnung von Sonderzahlungen muss das gesamte, im Vertrag festgesetzte Entgelt herangezogen werden.

Überstunden und Pausen

Arbeitszeitgesetzliche Bestimmungen, die Überstunden, Ruhepausen und Ruhezeiten regeln, gelten selbstverständlich auch für All-in-Verträge. Sie haben das gesetzliche Recht auf Pausen und eine angemessene Entschädigung für Überstunden, wenn diese im Rahmen des Arbeitsvertrags angefallen sind. Sie dürfen nicht mehr Arbeitsstunden leisten als gesetzlich erlaubt. Zudem dürfen Sie durch die All-in-Vereinbarung nie schlechter gestellt sein als wenn Ihnen die Überstunden einzeln abgerechnet würden.

Änderungen und Kündigung

All-in-Verträge können nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden. Wenn der Arbeitgeber Änderungen vornehmen möchte, muss er dies immer in Absprache mit Ihnen tun. Kündigungen sind nur unter den üblichen gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Kontrolle und Überwachung

Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit schaffen, dass Sie Ihre tatsächlich geleistete Arbeitszeit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer Arbeitszeiterfassung kontrollieren und aufzeichnen können.

Welche Vorteile hat ein All-in-Vertrag?

In dem Gesamtentgelt in All-in-Verträgen sind ja sämtliche Überstunden inkludiert und damit abgegolten. Das Gehalt fällt entsprechend attraktiver aus, als in herkömmlichen 40 Stunden Verträgen, und zwar unabhängig davon, wieviele Überstunden Sie tatsächlich leisten.

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