Bildungskarenz: Berufliche Weiterbildung mit Gehalt

Wenn sich Arbeitnehmer in Österreich intensiv weiterbilden möchten, Ihren Arbeitsplatz aber behalten möchten, bietet sich das Modell der Bildungskarenz an. Alles zu den Voraussetzungen, Ihren Vorteilen und gesetzlichen Regelungen.

Das Einverständnis Ihres Arbeitgebers vorausgesetzt, haben Sie als Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, sich für eine berufliche Weiter- oder Fortbildung, ein passendes Studium oder ähnliches von der Arbeit freistellen zu lassen und in Bildungskarenz zu gehen. Sie erhalten für diese Zeit kein Gehalt bzw. Lohn von Ihrem Arbeitgeber, haben jedoch die Möglichkeit, vom AMS ein so genanntes Weiterbildungsgeld zu beziehen. Laut Gesetz können Sie innerhalb von vier Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für die Weiterbildung nutzen. Wichtig: Sie müssen vor Antritt der Bildungskarenz mindestens 6 Monate ununterbrochen in dem betreffenden Dienstverhältnis gestanden sein.

Nicht alles gilt als Weiterbildung

Ihre Fortbildung, das Studium, das Praktikum oder was auch immer Sie planen, muss einen beruflichen Bezug haben. Besonders häufig geht es um fachliche Zusatzausbildungen, Fremdsprachenkurse, Managementkurse und ähnliches mit entsprechenden Abschlüssen. Ein Segelkurs auf den Malediven oder ein Selbstfindungsseminar in den Bergen zählen bei Köchen oder einem Steuerberater also eher nicht als Weiterbildung im Sinne einer Bildungskarenz.

Antragstellung an Arbeitgeber und AMS

Arbeitnehmer müssen (nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – AVRAG die Bildungskarenz schriftlich bei ihrem Arbeitgeber beantragen und eine Begründung für die Weiterbildung angeben. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag abzulehnen, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Während der Bildungskarenz erhalten die Arbeitnehmer kein Gehalt vom Arbeitgeber. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Weiterbildungsgeld beantragen. Der Finanzzuschuss liegt in der Höhe des entsprechenden Arbeitslosengeldes und mindestens beim täglichen Mindestbetrag in der Höhe von 14,53 Euro pro Tag. (siehe Aufstellung des AMS). Ein Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Weiterbildungsgeld ist? Dann hilft Ihnen der große Online-Ratgeber vom Österreichischen Arbeitsmarktservice weiter.

Vorteile einer Bildungskarenz

Von einer Weiterbildung profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. Immerhin profitiert das Unternehmen oder der Betrieb von Ihrer höheren Qualifikation und der Arbeitnehmer bleibt dank Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses dem Unternehmen erhalten. Die Vorteile für Arbeitnehmer: gesichertes Einkommen, wenn die Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld erfüllt sind, freie Ortswahl für die Weiterbildung (auch Auslandsaufenthalte sind kein Problem), der Arbeitsplatz geht während der Weiterbildung nicht verloren.

Kündigung in der Bildungskarenz?

Arbeitnehmer, die sich in Bildungskarenz befinden, genießen keinen Kündigungsschutz! Ihr Arbeitgeber kann Sie also, nicht wie bei der Elternkarenz, auch entlassen. Beziehen Sie Weiterbildungsgeld, hat eine Kündigung jedoch keinerlei Einfluss darauf. Sie bekommen das Geld weiter, bis Ihre Weiterbildung beendet ist. Auch die berechtigte Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund von Betriebsschließung oder Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zum Verlust des Weiterbildungsgeldes. Noch ein wichtiger Tipp: De Fortschritt bzw. Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme muss in jedem Fall nachgewiesen werden. Ansonsten verlieren Sie das AMS-Geld. Auch kann der fehlende Nachweis einen Kündigungsgrund darstellen.

Zuverdienst in der Bildungskarenz

Eine geringfügige Beschäftigung während Ihrer Weiterbildung ist erlaubt. Wenn Sie im Zuge Ihrer Ausbildung Einkünfte beziehen, dürfen diese nicht höher sein, als 1,5 mal die Geringfügigkeitsgrenze. Wie hoch diese zurzeit in Österreich ist, sehen Sie hier.

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