Workation – Arbeiten im Urlaub

Workation ist ein so genanntes Kofferwort und setzt sich aus den Teilen Work und Vacation, also Urlaub zusammen. Eine rechtliche Definition gibt es für diesen Begriff und auch für die Tätigkeit nicht. Es umfasst sowohl das Arbeiten in einer Urlaubsdestination als auch das Verreisen und dort seinen Urlaub zu verbringen und im Anschluss daran zu arbeiten – oder umgekehrt.

Ob Sie nun am Meer, am See, in den Bergen oder im Stadthotel arbeiten, streng genommen gilt jede dieser Tätigkeiten nach österreichischem Recht als Telearbeit. Grundsätzlich wird Telearbeit gesetzlich als Arbeit außerhalb des Betriebs definiert. Im Gegensatz dazu bezeichnet Home Office das Arbeiten von zu Hause aus. Der Arbeitsort ist im Fall von Home Office klar definiert. Seit der Corona-Pandemie gibt es im österreichischen Arbeitsrecht neue gesetzliche Bestimmungen und steuerliche Erleichterungen für dieses Arbeitsmodell.

Wie funktioniert Workation?

Während einer Workation kommen Sie Ihren beruflichen Verpflichtungen nach, Sie befinden sich dabei aber an einem anderen als Ihrem Wohnort. Workation kann einige Tage dauern, Wochen, Monate bis hin zu Jahren. Gearbeitet wird mittels Remote-Work, über virtuelle Meetings oder andere Formen der Telekommunikation. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, die Vorteile eines neuen Ortes zu genießen und Ihre Arbeitsumgebung zu verändern. Alles, was sie brauchen ist ein Internetanschluss und die entsprechende Hardware.

Einige Unternehmen organisieren Workations für ihre Mitarbeiter, um Team-Building-Aktivitäten durchzuführen oder Projekte direkt vor Ort umzusetzen. Viele Selbstständige, Freiberufler und „digitale Nomaden“ nutzen Workation schon lange als eine Möglichkeit, die Arbeit mit Reisen zu verbinden. Insgesamt ist Workation eine moderne Arbeitspraxis, die die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Remote-Arbeit nutzt, um die Arbeit und das private Leben auf eine neue Art miteinander zu verbinden. Es ermöglicht Ihnen, den Arbeitsalltag zu verändern und neue Erfahrungen zu sammeln, ohne dabei auf die beruflichen Verpflichtungen und damit das Einkommen zu verzichten.

Vorteile von Workation

Dort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen, bringt so einige Vorteile mit sich. Die Balance zwischen Arbeit und Entspannung ist größer, die persönliche Entfaltung profitiert vom lockeren Arbeitsumfeld. An einem anderen, neuen Ort zu arbeiten kann die Kreativität und Produktivität steigern, neue Inspiration geben oder einfach eine frische Perspektive vermitteln. Workations können sowohl kurzfristig als auch langfristig sein, je nach den Bedürfnissen und Vorlieben der Beteiligten. Einige Workations dauern nur wenige Tage oder Wochen, während andere Monate oder sogar Jahre dauern können, je nachdem, wie flexibel die Arbeitsbedingungen und die Reisepläne sind.

Workation im Inland: Bestimmungen

Wenn die Workation in einer österreichischen Urlaubsdestination stattfindet, sind keine gesonderten Vereinbarungen mit dem Dienstgeber erforderlich. Die Themen Datenschutz, Geheimhaltungsverpflichtungen, das Abhören von Telefonaten durch Dritte und das Vermeiden von Blicken auf den Firmenbildschirm sollten ohnehin immer im Rahmen einer Telearbeitsvereinbarung geregelt sein.

Workation im EU-Ausland über kurze Zeit

Bei einer Telearbeit im Ausland wird es rechtlich anspruchsvoller. In diesem Fall sollten folgende Fragen geklärt werden: In welchem Staat müssen die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden oder wo sind Sie steuerpflichtig? Wenn der Aufenthalt im Ausland nur von kurzer Dauer ist, also den Zeitraum eines herkömmlichen Urlaubs nicht übersteigt, ändert sich an den rechtlichen Gegebenheiten nichts.   

Arbeiten im EU-Ausland über längere Zeit

Sollten Sie einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt für Ihre Workation planen, gibt es einige Dinge zu beachten. Zuerst muss einmal klargestellt werden, ob das österreichische Arbeitsrecht weiterhin gilt und Sie während des besagten Zeitraums im österreichischen Sozialversicherungsrecht verbleiben können. Das hängt einerseits von der Aufenthaltsdauer im Ausland ab, und andererseits von einem eventuell existenten bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen den beiden Ländern. Sofern österreichisches Arbeitsrecht gilt, müssen die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften zur Entlohnung, Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutz zusätzlich beachtet werden.

Workation in Drittstaaten

Besonders interessant wird es, wenn Sie über längere Zeit in einem Land arbeiten, dessen rechtliche Bestimmungen nicht mit dem österreichischen Arbeitsrecht vereinbar ist. Hier müssen nicht nur die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen sowie etwaige Arbeitsgenehmigungen berücksichtigt werden. Auch die Tatsache, ob Sie mit einem touristischen Aufenthaltstitel überhaupt im entsprechenden Land arbeiten dürfen, spielt eine wichtige Rolle. Der Arbeitgeber muss vor der Zustimmung zur Workation also prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine legale Arbeitstätigkeit überhaupt erfüllt sind.

Tipp: Der Arbeitgeber sollte bei einer in einem Drittstaat geplanten Workation unbedingt vorab klären, welche Arbeitsgenehmigungen und Meldepflichten nötig sind. Nur so ist ein rechtlich sicheres Dienstverhältnis garantiert. Anlaufstelle ist das zuständige AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich.

Foto: ©JonikFoto.pl/ stock.adobe.com

Ähnliche Beiträge