Schon wieder Überstunden. Junger braunhaariger Mann mit Vollbart schläft auf Laptop-Tastatur ein. Brille verschoben, Kuli noch in der Hand.

Zeitausgleich für geleistete Überstunden

Überstunden kann man sich auszahlen lassen oder mittels Zeitausgleich kompensieren. Erfahren Sie hier mehr über die Bestimmungen und Möglichkeiten von freier Zeit für geleistete Überstunden. Welche Regelungen sieht hier das österreichische Arbeitsrecht vor und welches Bestimmungsrecht haben Dienstgeber und Arbeitnehmer, wenn es um die Abgeltung von Mehrstunden in Form von Zeit geht. Wir haben die Antworten.

Das Arbeitsrecht in Österreich sieht flexible Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor, mit geleisteten Überstunden umzugehen. Überstunden können Teil eines All-in-Vertrages oder einer Überstundenpauschale sein und somit bis zu einer bestimmten Obergrenze im Gehalt inkludiert. Auch eine direkte Auszahlung der Stunden oder der Abbau über Zeitausgleich sind möglich. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten hierfür? Welche Aspekte müssen Sie in der Praxis bedenken?

Was ist Zeitausgleich?

Zeitausgleich bezeichnet die Kompensation von geleisteten Überstunden durch entsprechende Freizeit. Anstatt für zusätzlich geleistete Arbeitsstunden einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, können Arbeitnehmer entscheiden bzw. ist das dann im Arbeitsvertrag so festgelegt, ihre Überstunden in Form von freien Stunden oder Tagen abzubauen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Möglichkeit eines Zeitausgleichs ist im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt. Gemäß § 19c AZG dürfen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, inklusive Überstunden, 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen nicht überschreiten, wobei individuelle oder kollektivvertragliche Regelungen zu beachten sind. Für den Ausgleich von Mehrstunden in Form von Freizeit ist in der Regel eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich, in der sämtliche Modalitäten festlegt werden. In § 19f ist folgendes festgelegt: Wird bei Überstundenarbeit, für die Zeitausgleich (ZA) gebührt, der Zeitpunkt des Ausgleichs nicht im Vorhinein vereinbart, ist der ZA für noch nicht ausgeglichene Überstunden, binnen sechs Monaten nach Ende des Durchrechnungszeitraumes bzw. der Gleitzeitperiode zu gewähren. Oder der ZA muss für sämtliche in einem Kalendermonat geleistete und noch nicht ausgeglichene Überstunden binnen sechs Monaten nach Ende des Kalendermonats gewährt werden. Durch Kollektivvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden. Alle Details und Infos dazu finden Sie auch hier.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie?

Wie Sie den Ihnen zustehenden Zeitausgleich konsumieren, bleibt im Normalfall dem Arbeitnehmer vorbehalten. Natürlich hängt das in der Praxis aber stark von der individuellen Vereinbarung, dem Kollektivvertrag oder betrieblichen Gepflogenheiten ab. Grundsätzlich sind folgende zwei Modelle verbreitet:

1:1 Zeitausgleich: Dabei wird eine Überstunde durch eine Freistunde ausgeglichen.

Erhöhter Zeitausgleich: Einige Branchen oder individuelle Dienstvertrags-Vereinbarungen sehen vor, dass Überstunden im Verhältnis 1:1,5 oder 1:2 durch Freizeit ausgeglichen werden, insbesondere wenn Sie die Überstunden an Sonn- oder Feiertagen oder zu Unzeiten leisten.

Wenn Sie durch Ihre Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten, kann Sie als Arbeitnehmer selbst bestimmen, ob Sie eine Abgeltung in Geld oder durch freie Stunden oder Tage will.

Zeitausgleich statt Auszahlung: Die Vorteile

  • Flexibilität: Die Möglichkeit, Überstunden durch Freizeit abzugelten, erhöht die Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Work-Life-Balance: Arbeitnehmer können durch mehr Freizeit ihre Work-Life-Balance verbessern, indem sie zusätzliche freie Tage für Erholung oder persönliche Angelegenheiten nutzen.
  • Kosteneffizienz für Arbeitgeber: Im Gegensatz zur Auszahlung von Überstunden spart der Arbeitgeber zusätzliche Lohnnebenkosten.

Nachteile von Zeitausgleich

  • Planung: Machen Sie sich Gedanken über den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Zeitausgleich in Anspruch nehmen möchten. Stellen Sie sicher, dass in dieser Zeit und durch Ihr Wegbleiben die betrieblichen Abläufe nicht gestört werden.
  • Grenzen der Inanspruchnahme: Es gibt rechtliche und vertragliche Grenzen, wie viel Zeitausgleich Sie ansammeln dürfen und in welchem Zeitraum Sie ihn konsumieren bzw. verbrauchen müssen.

Wichtige Tipps zur Umsetzung

Der Überstundenabbau sollte immer in Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgen. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung über Zeiträume bzw. Tage, an denen der Zeitausgleich konsumiert wird. Über den Zeitpunkt des Abbaus von Überstunden sollte selbstverständlich rechtzeitig gesprochen werden, um die betrieblichen Interessen nicht zu beeinträchtigen. Ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein sei hier dem Arbeitnehmer zugewiesen, denn in der stressigsten Zeit der Woche oder des Arbeitsjahres Zeitausgleich zu nehmen, muss nicht wirklich sein. Eine genaue Dokumentation der geleisteten Überstunden ist übrigens essenziell, um den Anspruch nachzuweisen. Also auch darauf sollten Sie achten.

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